Jetzt staatliche Zuschüsse sichern

Fördermöglichkeiten nutzen und bei der Dachsanierung profitieren!

Staatliche Förderungen machen Ihre energetische Sanierung attraktiver als je zuvor. Mit unserem FörderService genießen Sie nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch absolute Planungssicherheit. Lehnen Sie sich zurück – wir kümmern uns um alles!

Warum sich der FörderService PLUS lohnt

Finanzielle Vorteile, die sich auszahlen

  • Sparen Sie bis zu 20 % Ihrer Investitionskosten mit staatlichen Zuschüssen.
  • Nutzen Sie optionale Steuerboni für langfristige Vorteile.

Rundum-sorglos-Paket

Ihr Dachdeckerbetrieb und die PV.Academy übernehmen die gesamte Bürokratie, sodass Sie sich auf Ihr Zuhause konzentrieren können.

Sicherheit und Transparenz

Unser Energieberatungsservice liefert Ihnen einen klaren Sanierungsfahrplan, der Schritt für Schritt zeigt, wie Ihr Dach energieeffizienter wird.

Was ist der FörderService PLUS?

Unser Service ist speziell für Kunden von Dachdeckerbetrieben entwickelt, um die Vorteile der BEG-Förderung optimal zu nutzen.

Optionen, die zu Ihnen passen:

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BEG-Einzelmaßnahmen

15 % Zuschuss – perfekt für energetische Dach- und Fassadensanierungen oder neue Dachfenster und Gauben.

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In Verbindung mit dem iSFP bis zu einer Investitionssumme in Höhe von 60.000€ / Jahr / WE

20 % Zuschuss – ideal für langfristige, effiziente Planung mit iSFP.

Wie funktioniert der Ablauf?

In 5 einfachen Schritten zu Ihrer Förderung

1. Entscheidung treffen

Sie treffen die Entscheidung, ob Sie vor der Beantragung der Förderung noch einen iSFP erstellen lassen.

2. Auftrag erteilen

Sie erteilen dem Dachdecker Ihres Vertrauens den Auftrag mit einer aufschiebenden Bedingung.

3. Formular ausfüllen

Sie füllen das Formular aus und drücken auf Absenden. Wir kümmern uns um die Formalitäten beim Fördergeber.

4. Sanierung durchführen

Der Dachdecker Ihres Vertrauens führt die fachgerechte Sanierung durch.

5. Bestätigung der Ausführung

Wir erstellen für Sie gegenüber dem BAFA die technische Projektbestätigung. Somit steht der Auszahlung Ihrer Förderung nichts mehr im Wege.

Jetzt den ersten Schritt machen!

Ihre 10 Vorteile durch den FörderService PLUS

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Sie erhalten alles aus einer Hand

Beratung, Antragstellung und Umsetzung werden komplett für Sie übernommen – von der Planung bis zur Ausführung.
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Sie profitieren von individueller Planung durch Experten

Unser zertifiziertes Energieberater-Team erstellt eine Lösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Sie sichern sich maximale Fördermöglichkeiten

Bis zu 20 % Ihrer Sanierungskosten werden durch staatliche Förderprogramme abgedeckt.

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Sie profitieren von der Ausführung durch zertifizierte Dachdeckerunternehmen

Ihre Sanierung wird ausschließlich von Mitgliedern der PV.Academy durchgeführt – Fachbetrieben aus dem Dachdeckerhandwerk.

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Sie erhalten ein umfassendes Energiegutachten

In Verbindung mit dem iSFP bekommen Sie einen detaillierten Überblick über die Einsparpotenziale Ihres Gebäudes.

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Sie genießen 15 Jahre erhöhte Förderungen

Mit einem iSFP sichern Sie sich langfristig erhöhte Förderungen für weitere energetische Maßnahmen.

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Sie sparen wertvolle Zeit

Unser Team übernimmt den gesamten bürokratischen Aufwand für Sie, von der Antragstellung bis zur Förderabrechnung.

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Sie profitieren von garantierter Förderfähigkeit und Qualität

Dank unserer Expertise und der Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachbetrieben erfüllen Ihre Maßnahmen alle Anforderungen für staatliche Förderungen.

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Sie können Ihre Investition kostenneutral umsetzen

Optimale Förderstrategien und Verrechnungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass Ihre Kosten oft vollständig ausgeglichen werden.

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Sie schaffen nachhaltige und energieeffiziente Lösungen

Mit der Unterstützung unserer Energieberater und zertifizierten Dachdecker sorgen Sie für eine zukunftssichere und nachhaltige Basis Ihres Gebäudes.

Erfolgsgeschichten unserer Kunden

Frau Meier aus Hamburg:

„Ich hatte Bedenken, ob sich die Förderung lohnt. Dank der Beratung und Unterstützung wusste ich genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Jetzt spare ich jährlich Energiekosten und habe noch 12.000 € Förderung erhalten!“

Herr Schmidt aus München:

„Die Bürokratie hat mich immer abgeschreckt. Zum Glück hat mein Dachdecker den Service der PV.Academy empfohlen. Alles lief reibungslos, und ich fühle mich rundum abgesichert.“

Familie Keller aus Berlin:

„Wir wollten unser altes Dach erneuern und wussten nichts von den Förderungen. Die PV.Academy hat uns gezeigt, wie einfach es sein kann. 20 % Zuschuss und ein tolles Ergebnis – wir sind begeistert!“

Jetzt FörderService PLUS nutzen und profitieren!

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen im Überblick:
Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ermöglicht attraktive Zuschüsse für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, darunter:

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Energetische Dachsanierungen (Steil- und Flachdächer)
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Einbau oder Erneuerung von Dachfenstern, inklusive Sonnenschutz
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Wärmedämmung der Fassade und der obersten Geschossdecke
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Installation und Sanierung von Dachgauben

Zusätzlich werden alle notwendigen Umfeldmaßnahmen wie Gerüstbau, Abbrucharbeiten, statische Ertüchtigungen oder Klempnerarbeiten gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Wahl des passenden Programms hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der geplanten Maßnahme ab.

Förderung durch die BEG EM

  • 15 % Zuschuss auf Investitionskosten bis maximal 30.000 € pro Wohneinheit – das ergibt bis zu 4.500 € pro Jahr.
  • Mit iSFP: 20 % Zuschuss, maximale Investitionssumme 60.000 €, Förderbetrag bis zu 12.000 €.

Steuerbonus als Alternative

Bis zu 40.000 € Steuerentlastung auf Sanierungskosten bis 200.000 €, verteilt über drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr).

Technische Anforderungen

Damit Ihre Maßnahmen förderfähig sind, müssen bestimmte technische Kriterien erfüllt sein:
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Dächer

Wärmedämmung mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/(m²·K)

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Gaube

Wärmedämmung mit einem U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K)

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Fenster

Dachfenster mit einem U-Wert von maximal 1,0 W/(m²·K)

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Fassade

Dämmung mit einem U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K)

Unser Energieberater überprüft alle Anforderungen und stellt sicher, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Standards entsprechen.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Ja, denn:
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Hohe Zuschüsse reduzieren Ihre Investitionskosten erheblich.

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Langfristig sparen Sie durch niedrigere Energiekosten.

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Die Qualität und Effizienz Ihres Gebäudes steigert dessen Wert auf dem Immobilienmarkt.

Zahlenbeispiel

Ein Einfamilienhaus mit einer Investitionssumme von 60.000 € profitiert bei der BEG-Förderung mit iSFP von 12.000 € Zuschuss – das entspricht einem Preisvorteil von 20 %!

Häufig gestellte Fragen

Was heißt BEG EM?

BEG EM steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden durch einzelne Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung, die Optimierung der Anlagentechnik und die Erneuerung von Heizsystemen.

Wie funktioniert die BEG EM?

Antragsteller sind Eigentümer oder Wohneigentümergemeinschaften.

Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP). Maßgebend ist immer das Jahr der Antragstellung.

Falls ein iSFP gewünscht ist, wie dieser vor dem Antrag der Einzelmaßnahmen erstellt. Parallel dazu können Angebote eingeholt werden, dann wird der Auftrag mitauflösende oder aufschiebende Bedingung mit dem Dachdecker Ihres Vertrauens geschlossen. Danach erstellt der Energieeffizienzexperte eine technische Projektbeschreibung (TPB) im BAFA Portal. Mit dieser TPB-Nummer kann dann der Antrag für die Einzelmaßnahme gestellt werden. Erst danach darf mit der eigentlichen Ausführung begonnen werden, Planungsleistungen dürfen aber vorher durchgeführt werden. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, wartet man die Zusage des BAFAs ab. Nach der Sanierung erstellt der Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN) im BAFA-Portal. Mit dieser TPN-Nummer kann die Auszahlung beantragt werden.

Wie lange dauert der Prozess?

Nach Einreichung des Förderantrags und Abschluss der Arbeiten erfolgt die Auszahlung der Förderung. Bei der BEG hängt die Bearbeitungszeit vom BAFA ab. Erfahrungsgemäß zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.

Was wird alles gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich die wärmedämmtechnischen Verbesserungen und alle hierfür notwendigen „Umfeldmaßnahmen“. Dazu gehören unter anderem:

Bei der klassischen Dachsanierung:

  • Die Baustelleneinrichtung
  • Der Gerüstauf- und abbau
  • Die Abbrucharbeiten einschließlich Entsorgung
  • Die statische Ertüchtigung innerhalb der Dachkonstruktion
  • Alle vorbereitenden Arbeiten
  • Die Dacheindeckung
  • Die Klempnerarbeiten

Bei der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau von Dachfenstern:

  • Der Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fenster
  • Die Auswechslungen und die statische Ertüchtigung
  • Der außenliegende Sonnenschutz (Rollläden und Markisen)
  • Die Innenverkleidung

Bei der energetischen Sanierung oder dem erstmaligen Einbau von Gauben:

  • Die Baustelleneinrichtung
  • Der Gerüstauf- und -abbau
  • Die Abbrucharbeiten einschließlich der Entsorgung
  • Die statische Ertüchtigung, Auswechslungen usw.
  • Alle vorbereitenden Arbeiten
  • Die neue Dacheindeckung
  • Die Klempnerarbeiten
  • Die Wandverkleidungen einschließlich der Unterkonstruktionen
  • Die Gaubenfenster einschließlich dem außenliegenden Sonnenschutz
Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter für die Gebäude?

Ein Höchstalter gibt es nicht. Jedoch ein Mindestalter: Bei der BEG EM muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Muss der Antragsteller das Haus selbst bewohnen?

Bei der BEG EM ist das nicht zwingend notwendig.

Bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus muss der Antragsteller selbst in dem Haus wohnen und es darf nicht zu monetären Zwecken vermietet sein.

Müssen Häuser generell energetisch saniert werden?
Es gibt grundsätzlich kein Sanierungsgebot. Nur wenn bauliche Maßnahmen an der energetisch wirksamen Hülle, zum Beispiel dem Dach, dem Fenster oder der Fassade durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen des GEG. Ausnahme ist die oberste Geschossdecke, die energetisch wirksam wärmegedämmt sein muss. Der Stichtag hierfür war der 31.12.2015.

 

Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP). Maßgebend ist immer das Jahr der Antragstellung.

Falls ein iSFP gewünscht ist, wie dieser vor dem Antrag der Einzelmaßnahmen erstellt. Parallel dazu können Angebote eingeholt werden, dann wird der Auftrag mitauflösende oder aufschiebende Bedingung mit dem Dachdecker Ihres Vertrauens geschlossen. Danach erstellt der Energieeffizienzexperte eine technische Projektbeschreibung (TPB) im BAFA Portal. Mit dieser TPB-Nummer kann dann der Antrag für die Einzelmaßnahme gestellt werden. Erst danach darf mit der eigentlichen Ausführung begonnen werden, Planungsleistungen dürfen aber vorher durchgeführt werden. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, wartet man die Zusage des BAFAs ab. Nach der Sanierung erstellt der Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN) im BAFA-Portal. Mit dieser TPN-Nummer kann die Auszahlung beantragt werden.

Muss immer vor der Sanierung ein Antrag gestellt werden?

Ja, bei der BEG EM ist es erforderlich, eine technische Projektbeschreibung zu erstellen und einen Antrag zu stellen. Vorher muss aber zwingend ein Vertrag (Auftragsbestätigung) zwischen dem Antragsteller und dem Auftragnehmer des Hauptgewerks muss geschlossen werden. Dieser Vertrag muss entweder eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung enthalten:

  • Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft.
  • Auflösende Bedingung: Der Vertrag wird bei Förderabsage ungültig.
  • Umsetzungszeitraum: Im Vertrag muss ein Umsetzungszeitraum genannt werden, der innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegt. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden
Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Kombinieren geht, nur nicht beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Beispiel: Dachsanierung, 60.000 BEG und Fassade und Fenster mit 60.000 Steuerbonus.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich.

Werden Energieberaterkosten auch gefördert?

BEG EM: Die Kosten für den Energieeffizienzexperten werden bis zu einer Höhe von 5.000 € mit 50 % gefördert. Ab 3 Wohneinheiten werden bis zu 2.000 € pro Wohneinheit mit 50 % gefördert.

Sanierungsfahplan (iSFP): Es werden 50% der Energieberaterkosten bis max. 650 € gefördert.

Wie hoch ist die Förderung beim BEG EM

Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten bei einer maximalen förderfähigen Investitionssumme in Höhe von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen Förderung von 4.500 € pro Wohneinheit entspricht.

Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Förderung erhöht sich auf 20 %, und die Investitionssumme beträgt 60.000 € pro Wohneinheit, was zu einer maximalen Förderung von 12.000 € pro Wohneinheit führt.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Die Förderung wird auf Basis der tatsächlichen Kosten ausgezahlt – vorausgesetzt, diese liegen innerhalb der beantragten Investitionssumme. Deshalb bei der Antragstellung immer etwas Luft einplanen.

Welche technischen Anforderungen werden an die Wärmedämmung gestellt?

Die gesetzlichen Anforderungen der GEG müssen bei geförderten, energetischen Sanierungsmaßnahmen übertroffen werden. Der U-Wert darf nach der Sanierung folgende Werte nicht überschreiten:

  • Bei Dächern maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei der obersten Geschossdecke maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei Gaubendächern und Gaubenwänden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Fassaden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Gauben- und Fassadenfenstern maximal 0,95 W/(m2·K)
  • Bei Dachfenstern maximal 1,0 W/(m2·K)
Gibt es auch einen Kredit für die Sanierung?

Die KfW bietet mit den Programmen 358 und 359 Ergänzungskredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden an. Diese Kredite können bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und werden zusätzlich zu bereits erteilten Zuschussförderungen gewährt. Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren von zusätzlichen Zinsvorteilen. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner vor Ort.

Ich möchte in einem Jahr gleichzeitig mein Dach sanieren und meine Heizung erneuern?

Das geht, die Dachsanierung läuft über das BAFA und die Heizungserneuerung über die KfW.

Vertrauen Sie den Experten

Ihr Dachdeckerbetrieb und die Energieeffizienz-Experten der PV.Academy stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Sanierung förderfähig, unkompliziert und effizient zu gestalten. Machen Sie jetzt den ersten Schritt in Richtung Zukunft!

Michael Zimmermann

Dachdeckermeister,ö.b.u.v. Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk, Photovoltaik, Wärmeschutz und für Schimmelpilzschäden. Energie- Effizienz- Experte (EEE) für die Förderprogramme des Bundes.

Michael Wrzesinski

Fachberater
Zuständig für Beratung und Antragstellung

Martina Zimmermann

Backoffice
Zuständig für Beratung und Finanzen

Lars Henning

Ö.b.u.v. Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk und PV-Anlagen. Gebäudeenergieberater und Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme des Bundes. Zuständig für Energieberatung, iSFP, Effizienzhäuser

Petra Blatt

Backoffice
persönliche Assistenz von Lars Hennig
Energieberaterin
Key Account Managerin von Roof Academy