Ausführung ohne iSFP

Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Ausgabengrenze beträgt 30.000 € für die 1. Wohneinheit, zusätzlich jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit und zusätzlich jeweils 8.000 € ab der 7. Wohneinheit – je Gebäude und Kalenderjahr.

Bei der Ausführung ohne iSFP bitte einfach folgenden Link nutzen.

Ausführung mit iSFP

Mit iSFP verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Auf den gesamten förderfähigen Betrag werden 15 % Grundförderung gewährt. Zusätzlich werden 5 % iSFP-Bonus auf den Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt.

Bei dieser Checkliste fragen wir schon direkt die notwendigen Informationen für den Förderantrag ab.

Bei der Ausführung mit iSFP bitte folgenden Link nutzen.